Uber, Lieferando & Co. – faire Arbeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte – Richtlinie; Abstimmung voraussichtlich am Donnerstag, 2.2.2023, 11 bis 13 Uhr
Digitale Plattformen wie Uber, Lieferando und Co. sind in der EU mittlerweile Teil einer 14 Milliarden Euro schweren Industrie. 45 Millionen Menschen werden laut Schätzungen der EU-Kommission im Jahr 2025 in der EU ihr Geld über Plattformen verdienen, derzeit sind es 23 Millionen. Einige der reichsten Unternehmen der Welt haben diese Erfolge auf Kosten der Plattformarbeiter*innen erreicht, die in vielen Fällen zu Unrecht als selbstständig eingestuft werden. Als Selbstständige haben Plattformarbeiter*innen keinen Zugang zu Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.
Die Umkehrung der Beweislast ist das Kernelement des Berichts der sozialdemokratischen Berichterstatterin. Dabei soll davon ausgegangen werden, dass Menschen, die ihr Geld über Plattformen verdienen, automatisch in einem Arbeitsverhältnis stehen. Bislang mussten die Betroffenen dies in langwierigen und teuren Gerichtsverfahren feststellen lassen. Die digitale Plattform kann dies dann anhand festgelegter Kriterien widerlegen, wenn die Person nicht abhängig beschäftigt, sondern tatsächlich selbständig ist.
Der Sozial- und Beschäftigungsausschuss hatte bereits für die Aufnahme von Trilog-Verhandlungen mit Kommission, Rat und Parlament gestimmt. Teile der konservativen EVP-Fraktion stellen nun aber die Vereinbarungen wieder infrage und haben Unterschriften gesammelt, um das Plenum des Parlaments über das bereits erteilte Verhandlungsmandat abstimmen zu lassen. Ein für das Parlament außergewöhnlicher Vorgang, der die langwierige Arbeit des Abschusses bedroht. Im kommenden Februar-Miniplenum des Parlaments wird nun erneut über das Verhandlungsmandat abgestimmt. Steht die Mehrheit für das Verhandlungsmandat weiterhin, können nach dem Plenum die Trilog-Verhandlungen mit den Unterhändler*innen von Parlament, Kommission und Rat über die neuen Vereinbarungen beginnen.
Finanzierung politischer Werbung muss transparent sein – Verordnung; Debatte am Mittwoch, 1.2.2023, ab 15 Uhr; Abstimmung am Donnerstag, 2.2.2023, 11 Uhr bis 13 Uhr
Für Populist*innen in und außerhalb der EU ist es insbesondere mithilfe politischer Online-Kampagnen einfacher geworden, Wähler*innen illusorische Versprechungen zu machen sowie Hass und Spaltungen in der Gesellschaft zu fördern, während die Sponsor*innen solcher Kampagnen im Dunkeln bleiben. Zudem versuchen immer weder Akteure aus Staaten außerhalb der EU, demokratische Prozesse in Europa zu beeinflussen. Das ist aus sozialdemokratischer Sicht völlig inakzeptabel, die EU muss ihre Bürger*innen und Institutionen vor anti-demokratischer Einmischung schützen.
Das Europäische Parlament stimmt deshalb im Februar-Miniplenum über neue Regeln für politische Werbung ab.
Oberste Priorität für die sozialdemokratische Fraktion bei den Verhandlungen war es, Redefreiheit und private Kommunikation unter keinen Umständen einzuschränken. Ein Beitrag einer/s Bürger*in auf ihrem/seinem Profil in den sozialen Medien darf nicht als politische Werbung behandelt oder durch diesen Rechtsakt reguliert werden. Der Vorschlag der EU-Kommission enthält einige besorgniserregende Bestimmungen in dieser Hinsicht, die die die sozialdemokratische Fraktion entschieden ablehnt.
Die S&D-Fraktion hat sich zudem für ein Verbot von Werbung durch nicht in der Union ansässige Werbende oder nicht Unionsbürger*innen eingesetzt. Dies soll sowohl online wie offline die Einflussnahme durch Dritte von außen verhindern. Zudem gelang es, strenge Regeln einzubringen, die sogenanntes Micro-Targeting bei politischer Online-Werbung künftig verbieten und gezielte politische Werbung einhegen. Zentral für die Transparenz von Online-Werbung soll eine neue, von der EU-Kommission verwaltete, europaweite Datenbank sein, die Kopien und detaillierte Informationen über die Identität von Werbenden und der Finanzierung der Kampagne enthält. Ein Archiv mit Kopien soll für zehn Jahre öffentlich zugänglich sein und so der Wissenschaft und Transparenz dienen. Bekommt die Position des Binnenmarkt- und Verbraucherschutz-Ausschusses eine Mehrheit im Plenum des Europäischen Parlaments, starten die Trilog-Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten im Rat der EU.
Betriebsräte sollen mehr Mitbestimmungsrechte bekommen – Initiativbericht; Abstimmung voraussichtlich am Donnerstag, 2.2.2023, 11 bis 13 Uhr
Die Rechte und der Gestaltungsspielraum Europäischer Betriebsräte sollten gestärkt werden. Die demokratische Beteiligung der Arbeitnehmer*innen in ihrem unmittelbaren Arbeitsumfeld ist ein Kernelement des Europäischen Sozialmodells und stärkt die Demokratie insgesamt. Wir werden den digitalen und grünen Wandel nur dann erfolgreich bewältigen, wenn wir die Arbeitnehmer*innen stärker in die Gestaltung dieses Wandels einbeziehen. Sozialdemokrat*innen machen sich seit langem dafür stark, die Richtlinie für Europäischen Betriebsräte zu überarbeiten und zu verbessern.
Kernpunkt des Parlamentsberichts sind Vorschläge:
- die Vertraulichkeitsklauseln zu ändern, damit sie nicht von Arbeitgeber*innen missbraucht werden kann, um gewerkschaftliche Aktivitäten zu behindern.
- finanzielle Sanktionen für Verstöße zu schaffen, die für die Art, Schwere und Dauer des Verstoßes des Unternehmens angemessen sind.
- die sicherstellen sollen, dass die Ansichten der Europäischen Betriebsräte bei bestimmten Unternehmensentscheidungen berücksichtigt werden müssen. Gegenwärtig werden die Europäischen Betriebsräte oft zu spät in den Prozess einbezogen.
Endspurt für europäische Asylreform – Hauptdebatte über Asyl und Migration am Mittwoch, 1.2.2023, 15 Uhr, mit Erklärungen des Rates und der Kommission vor dem EU-Sondergipfel am 9. bis 10. Februar 2023
Seit Jahren ringen die EU-Staaten um Lösungen für ein wirksames und humanes Asyl- und Migrationsmanagement. EU-Parlament und Ratspräsidentschaften haben vereinbart, vor Ende der Legislaturperiode alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit die Vorschläge aus dem sogenannten Migrationspakt angenommen werden können. Dazu ist ein schneller Fortschritt im Rat nötig, um den Verhandlungen ausreichend Zeit zu lassen. Die EU braucht aus sozialdemokratischer Sicht ein einheitliches Asylverfahren in jedem Mitgliedstaat, so dass Geflüchtete überall gleichbehandelt werden – und dieselben Verfahren durchlaufen. Staaten an den Außengrenzen müssen durch Umsiedlung von Asylbewerber*innen auf die anderen EU-Mitgliedstaaten unterstützt werden, anstatt wie bisher mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerber*innen allein gelassen zu werden. Wann kommt der Durchbruch für solidarischere und einheitliche Regeln?
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