Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung – Gesetz ermöglicht Finanzierung der Begleitung von Unterstützungsbedürftigen

Im Rahmen des Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (TAMG) hat der Bundestag heute die Finanzierung für die Begleitung von Menschen mit Behinderung in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen geklärt. Er kommt damit einer Forderung des Pflegebevollmächtigten, der Patientenbeauftragten und des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung nach.

„Wenn unterstützungsbedürftige Menschen bei Behandlungen auf ihre persönliche Bezugsperson angewiesen sind, die Ihnen ein Gefühl von Sicherheit vermittelt, diese aber aus Kostengründen fehlt, fehlt oft auch die Behandlung. Für Betroffene ist eine vertraute Begleitung Schutz und Anker zugleich. Es war also allerhöchste Zeit, den Zugang für jene zu ermöglichen, die die unterstützungsbedürftige Person als Begleitung braucht“, meint der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut. Bislang war ein Krankenhausaufenthalt nur von Menschen mit Behinderung, die eine Assistenzkraft selbst beschäftigen, finanziell geregelt. Die Kosten eines Krankenhausaufenthalts durch Unterstützung aus der Eingliederungshilfe oder von Angehörigen waren nicht geregelt. Das ändert sich nun. „Die Kostenübernahme für die Hilfe von zu Hause, von ambulanten Diensten oder einer Eingliederungshilfe muss ebenso sicher, unbürokratisch und ohne großen Aufwand ablaufen wie bei den angestellten Assistenzkräften. Somit liegt der Fokus nun auf dem Wohlergehen der Unterstützungsbedürftigen und nicht mehr auf der Kostenfrage bei Krankenhausaufenthalten“, so Heidenblut.

Das Gesetz bedarf nach der Sommerpause noch der Zustimmung des Bundesrats.